Die E-Auto Förderung 2026 im Überblick
Die Bundesregierung hat die neue Kaufprämie für Elektroautos auf den Weg gebracht. Sie gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 digital über die Förderzentrale Deutschland gestellt werden – dafür ist ein BundID-Konto erforderlich.
| Haushaltsjahreseinkommen | BEV 0 Kinder |
PHEV 0 Kinder |
BEV 1 Kind |
PHEV 1 Kind |
BEV 2+ Kinder |
PHEV 2+ Kinder |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 85.001 – 90.000 € | – | – | – | – | 4.000 € | 2.500 € |
| 80.001 – 85.000 € | – | – | 3.500 € | 2.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| 60.001 – 80.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 3.500 € | 2.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| 45.001 – 60.000 € | 4.000 € | 2.500 € | 4.500 € | 3.000 € | 5.000 € | 3.500 € |
| bis 45.000 € | 5.000 € | 3.500 € | 5.500 € | 4.000 € | 6.000 € | 4.500 € |
| BEV = reines Elektroauto / Brennstoffzelle · PHEV = Plug-in-Hybrid / Range-Extender · „–" = nicht förderfähig · Quelle: Umweltministerium, Stand Mai 2026 | ||||||
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland
- Fahrzeug muss dem Privatvermögen zugeordnet sein
- Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: max. 80.000 € (ohne Kinder) – mit einem Kind bis 85.000 €, mit zwei und mehr Kindern bis 90.000 €
- Kein laufendes Insolvenzverfahren
- Mindesthaltedauer: 36 Monate auf den Antragsteller in Deutschland zugelassen
Wie hoch ist die E-Auto-Prämie?
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Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1 (Pkw), die noch nicht zugelassen waren und ab 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden:
- Reine Elektroautos (BEV) – höchste Förderung
- Brennstoffzellenfahrzeuge – wie BEV gefördert
- Plug-in-Hybride (PHEV) & Range-Extender – max. 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite
Förderungsfähige E-Autos finden
Auf elektroautoboerse.de finden Sie Tausende Elektroautos – gefiltert nach Preis, Reichweite und Fördervoraussetzungen. Oder direkt zum Förderprogramm E-Auto-Förderung des Bundesumweltministeriums.
KFZ-Steuerbefreiung bis 2035
Elektroautos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, sind maximal zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit – höchstens bis zum 31. Dezember 2035. Das spart je nach Fahrzeuggewicht mehrere Hundert Euro jährlich.
Für Unternehmen: Dienstwagen & Turboabschreibung
- Dienstwagengrenze auf 100.000 € angehoben – 0,25 %-Regelung gilt bis zu diesem Bruttolistenpreis
- 75 % Sonderabschreibung im Kaufjahr (Turboabschreibung)
- Kombination mit THG-Quote weiterhin möglich